Voraussetzungen:
- Der/die Verstorbene besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
- Der Sterbefall muss in unserem Konsularbezirk, (Bayern und Baden-Württemberg) eingetreten sein.
Einzureichende Dokumente:
- Geburtsurkunde im Original, nicht älter als drei Monate
- Internationale Sterbeurkunde im Original, nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt
- Aktuelle Geburtsurkunde des/der Verstorbenen im Original
- Personalausweis oder Kopie des Reisepasses des/der Verstorbenen
- Gebühren
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Anmerkungen:
Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.