Voraussetzungen:
- Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
- Der Antragstellung darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
- Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen
Einzureichende Dokumente:
- Gültiger Reisepass oder tunesischer Personalausweis des/der Antragstellenden
- Geburtsurkunde im Original, nicht älter als 1 Monate (mit "En vue de mariage")
- Elterliche Bescheinigung für Minderjährige
- Gebühren
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