Eheschließung und Registrierung

Eintragung einer Ehe

Voraussetzungen:

  • Eine/r der beiden Ehepartner besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit. 
  • Beiden Parteien darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
  • Die Ehe muss nach deutschem Recht geschlossen worden sein.
  • Die Eheschließung muss in unserem Konsularbezirk (Bayern und Baden-Württemberg) erfolgt sein.

Einzureichende Dokumente:

  • Formular zur Eintragung der Ehe auf Arabisch (Herunterladen)
  • Kopie der Personalausweise oder Reisepässe beider Ehepartner
  • Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt
  • Geburtsurkunden der beiden Ehepartner im Original, nicht älter als drei Monate
  • Wenn möglich: Kopie des Familienbuches

Anmerkungen:

Nach der Eintragung der Eheschließung können die Ausstellung einer Eheurkunde und des Familienbuches beantragt werden.
Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden.


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