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Eheschließung und Registrierung
Eintragung einer Ehe
Voraussetzungen:
Eine/r der beiden Ehepartner besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit.
Beiden Parteien darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
Die Ehe muss nach deutschem Recht geschlossen worden sein.
Die Eheschließung muss in unserem Konsularbezirk (Bayern und Baden-Württemberg) erfolgt sein.
Einzureichende Dokumente:
Formular zur Eintragung der Ehe auf Arabisch
(Herunterladen)
Kopie der Personalausweise oder Reisepässe beider Ehepartner
Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt
Geburtsurkunden der beiden Ehepartner im Original, nicht älter als drei Monate
Wenn möglich: Kopie des Familienbuches
Anmerkungen:
Nach der Eintragung der Eheschließung können die Ausstellung einer Eheurkunde und des Familienbuches beantragt werden.
Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden.
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