Geburtenregister

Eintragung einer Geburt

Voraussetzungen:

Ein Elternteil des neugeborenen Kindes besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
Die Geburt muss in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) erfolgt sein.


Einzureichende Dokumente:

Formular zur Eintragung der Geburt (auf Arabisch), vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterschrieben (Herunterladen)
Internationale Geburtsurkunde im Original (nicht älter als drei Monate)
Fotokopie des tunesischen Personalausweises und des (gültigen) Reise-passes des Vaters
Fotokopie des tunesischen Personalausweises und des (gültigen) Reise-passes der Mutter
Ein aktueller Auszug aus dem Gebustseintrag des Vaters und der Mutter (auf arabischer Sprache für beide tunesische Elternteile)
Kopie des Familienbuches, falls nötig
Im Falle, dass eine Ausstellung der Geburtsurkunde per Post gewünscht ist, legen Sie bitte die Gebühren für die Geburtsurkunde in bar und einen frankierten Rückumschlag bei. 
Gebühren (Herunterladen)

Anmerkungen:

Eltern mit tunesischer oder doppelter Staatsbürgerschaft werden darum gebeten, ihre tunesischen Ausweispapiere (gültiger tunesischer Personalausweis oder Reisepass) vorzuweisen.
Bei Personen, die in unserem Konsularbezirk geboren sind, volljährig sind (18 Jahre) und deren Geburt nicht in unsere Standesamtsregister eingetragen worden ist, muss der Vater des Kindes eine Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit seines Kindes beim Justizministerium in Tunesien ausstellen lassen, um die Geburt in unsere Standesamtsregister eintragen zu lassen.


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