Voraussetzungen:
- Der/die Antragstellende muss im Personenregister des tunesischen Konsulats in München gelistet sein.
- Nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene können die Ausstellung einer Geburtsurkunde nur unter Vorlage eines Familienbuches beantragen.
- Eintragung der Geburt muss im tunesischen Konsulat erfolgt sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Tunesischer Personalausweis oder Reisepass
- Für nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene:
Familienbuch
- Gebühren
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Anmerkungen:
Im Falle der Ausstellung durch Vorlage des Familienbuches kann die ausgestellte Geburtsurkunde nicht als Original anerkannt werden.
Gebühr muss in bar entrichtet werden.