Geburtsurkunden

Geburtsurkunde

Voraussetzungen:

  • Der/die Antragstellende muss im Personenregister des tunesischen Konsulats in München gelistet sein. 
  • Nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene können die Ausstellung einer Geburtsurkunde nur unter Vorlage eines Familienbuches beantragen.
  • Eintragung der Geburt muss im tunesischen Konsulat erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Tunesischer Personalausweis oder Reisepass
  • Für nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene: Familienbuch
  • Gebühren (Herunterladen)

Anmerkungen: 

Im Falle der Ausstellung durch Vorlage des Familienbuches kann die ausgestellte Geburtsurkunde nicht als Original anerkannt werden. 
Gebühr muss in bar entrichtet werden. 

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