Bedingungen:
- Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
- Der/die Antragstellende ist in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) wohnhaft.
- Konsularische Anmeldung
Erstausstellung
Erforderliche Unterlagen:
- Staatsangehörigkeitsnachweis, nicht älter als 3 Monate
- Kopie des konsularischen Ausweises
- Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Ausweises
- Kopie der Arbeitsgenehmigung, der Schulbescheinigung oder der Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Elterliche Erlaubnis für Kinder unter 18 Jahre (unterschrieben durch ein tunesisches Elternteil)
- Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
- Vier (4) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
- Gebühren
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Erneuerung
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie einer Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Ausweises
- Alter tunesischer Personalausweis im Original und als Kopie
- Kopie des konsularischen Ausweises
- Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
- Im Falle der Änderung von Angaben: Arbeitsbescheinigung oder Bescheinigung der Änderung des Personenstands
- Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
- Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
- Gebühren
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Änderungen der Ausweisangaben
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie und Original einer Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Ausweises
- Alter tunesischer Personalausweis im Original und als Kopie
- Kopie des konsularischen Ausweises
- Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
- Im Falle der Änderung des Wohnorts: aktuelle tunesische Meldebescheinigung
- Im Falle einer Berufsänderung: aktuelle Arbeitsbescheinigung
- Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
- Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
- Gebühren
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Ersatzausstellung (Duplicata)
Erforderliche Unterlagen:
- Eidesstattliche Erklärung des Ausweisverlustes
- Kopie des konsularischen Ausweises
- Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
- Wenn möglich, Kopie des Reisepasses, wenn darin die Ausweisnummer angegeben ist
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, des deutschen Reisepasses oder des deutschen Personalausweises
- Elterliche Erlaubnis für Kinder unter 18 Jahre (unterschrieben durch ein tunesisches Elternteil)
- Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
- Drei (3) aktuelle biometrische Passfotos auf weißem Hintergrund
- Gebühren
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Anmerkungen:
Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Anträge rund um den Personalausweis ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.