Personalausweis

Personalausweis


Bedingungen: 

  • Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
  • Der/die Antragstellende ist in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) wohnhaft.
  • Konsularische Anmeldung


Erstausstellung

Erforderliche Unterlagen: 
  • Staatsangehörigkeitsnachweis, nicht älter als 3 Monate
  • Kopie des konsularischen Ausweises
  • Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Ausweises
  • Kopie der Arbeitsgenehmigung, der Schulbescheinigung oder der Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Elterliche Erlaubnis für Kinder unter 18 Jahre (unterschrieben durch ein tunesisches Elternteil)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
  • Vier (4) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
  • Gebühren (Herunterladen)



Erneuerung

Erforderliche Unterlagen: 
  • Kopie einer Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Ausweises
  • Alter tunesischer Personalausweis im Original und als Kopie
  • Kopie des konsularischen Ausweises
  • Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
  • Im Falle der Änderung von Angaben: Arbeitsbescheinigung oder Bescheinigung der Änderung des Personenstands
  • Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
  • Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
  • Gebühren (Herunterladen)



 Änderungen der Ausweisangaben

Erforderliche Unterlagen: 
  • Kopie und Original einer Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Ausweises
  • Alter tunesischer Personalausweis im Original und als Kopie
  • Kopie des konsularischen Ausweises
  • Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
  • Im Falle der Änderung des Wohnorts: aktuelle tunesische Meldebescheinigung
  • Im Falle einer Berufsänderung: aktuelle Arbeitsbescheinigung
  • Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
  • Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
  • Gebühren (Herunterladen)


Ersatzausstellung (Duplicata)

Erforderliche Unterlagen: 
  • Eidesstattliche Erklärung des Ausweisverlustes
  • Kopie des konsularischen Ausweises
  • Geburtsurkunde im Original auf arabischer Sprache, nicht älter als 3 Monate (Alle standesamtlich relevanten Änderungen wie Namensänderung oder Änderung des Personenstands müssen auf der Geburtsurkunde vermerkt sein. Im Falle einer Scheidung muss auch die Eheschließung auf der Geburtsurkunde vermerkt sein.)
  • Wenn möglich, Kopie des Reisepasses, wenn darin die Ausweisnummer angegeben ist
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, des deutschen Reisepasses oder des deutschen Personalausweises
  • Elterliche Erlaubnis für Kinder unter 18 Jahre (unterschrieben durch ein tunesisches Elternteil)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
  • Drei (3) aktuelle biometrische Passfotos auf weißem Hintergrund
  • Gebühren (Herunterladen)



Anmerkungen:
Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Anträge rund um den Personalausweis ist die persönliche Anwesenheit erforderlich. 
Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.




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