Voraussetzungen:
- Einer der Eheleute besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit.
- Die Ehe muss in den Registern des Tunesischen Konsulats in München eingetragen worden sein oder wurde im Tunesischen Konsulat in München geschlossen.
Einzureichende Dokumente:
- Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate
- Aktuelle tunesische Geburtsurkunde beider Ehepartner im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als drei Monate, nach Datum der Eheschließung ausgestellt)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Sterbeurkunden der vor der Ehe verstorbenen Kinder
- Jeweils ein (1) Passfoto der beiden Ehepartner
- Gebühren
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Anmerkungen:
Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.