Personenstand

Personenstand

  • Eheschließung

     

    Voraussetzungen:


    • Beide künftigen Eheleute besitzen die tunesische Staatsangehörigkeit (keine doppelte Staatsbürgerschaft).
    • Beide künftigen Eheleute sind volljährig (über 18 Jahre) oder können eine gerichtliche Genehmigung und eine Einverständniserklärung der Mutter/des Erziehungsberechtigten vorweisen.
    • Beiden künftigen Eheleuten darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
    • Anwesenheit zweier erwachsener Trauzeugen mit tunesischer Staatsangehörigkeit.


    Einzureichende Dokumente:


    • Für beide Ehepartner: aktuelle Geburtsurkunde (zwecks Heirat) im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als 20 Tage)
    • Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden künftigen Ehepartner
    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung der beiden künftigen Ehepartner
    • Aktuelles voreheliches Gesundheitszeugnis für beide künftigen Ehepartner
    • Gerichtliche Genehmigung und Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für Personen unter 18 Jahre
    • Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden volljährigen Trauzeugen
    • Für Witwer und Witwen: Auszug aus der Sterbeurkunde des Ehemannes oder der Ehefrau; für Geschiedene: Ausfertigung des Scheidungsurteils
    • Zwei (2) Fotos der beiden künftigen Ehepartner
    • Gebühren für die Ausstellung aller Ehedokumente (einschließlich Familienbuch, sechs (6) Eheurkunden auf Arabisch und Deutsch sowie die Unterschriftsbeglaubigungen der ehelichen Vermögensregelung), auszurichten in bar. (Herunterladen)

    Anmerkung:


    Die Festlegung des Hochzeitstermins erfolgt erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen im Konsulat.




  • Eintragung einer Ehe

     

    Voraussetzungen:


    • Eine/r der beiden Ehepartner besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit. 
    • Beiden Parteien darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
    • Die Ehe muss nach deutschem Recht geschlossen worden sein.
    • Die Eheschließung muss in unserem Konsularbezirk (Bayern und Baden-Württemberg) erfolgt sein.

    Einzureichende Dokumente:


    • Formular zur Eintragung der Ehe auf Arabisch (Herunterladen)
    • Kopie der Personalausweise oder Reisepässe beider Ehepartner
    • Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt
    • Geburtsurkunden der beiden Ehepartner im Original, nicht älter als drei Monate
    • Wenn möglich: Kopie des Familienbuches

    Anmerkungen:


    Nach der Eintragung der Eheschließung können die Ausstellung einer Eheurkunde und des Familienbuches beantragt werden.

    Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden.



  • Eintragung eines Sterbefalls

     

    Voraussetzungen:


    • Der/die Verstorbene besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
    • Der Sterbefall muss in unserem Konsularbezirk, (Bayern und Baden-Württemberg) eingetreten sein.


    Einzureichende Dokumente:


    • Geburtsurkunde im Original, nicht älter als drei Monate
    • Internationale Sterbeurkunde im Original, nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt
    • Aktuelle Geburtsurkunde des Verstorbenen im Original
    • Personalausweis oder Kopie des Reisepasses des Verstorbenen
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen:


    Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.


  • Eintragung einer Geburt


    Voraussetzungen:


    • Ein Elternteil des neugeborenen Kindes besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
    • Die Geburt muss in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) erfolgt sein.


    Einzureichende Dokumente:


    • Formular zur Eintragung der Geburt (auf Arabisch), vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterschrieben (Herunterladen)
    • Internationale Geburtsurkunde im Original (nicht älter als drei Monate)
    • Fotokopie des tunesischen Personalausweises oder des (gültigen) Reise-passes des Vaters
    • Fotokopie des tunesischen Personalausweises oder des (gültigen) Reise-passes der Mutter
    • Kopie des Familienbuches, falls nötig
    • Im Falle, dass eine Ausstellung der Geburtsurkunde per Post gewünscht ist, legen Sie bitte die Gebühren für die Geburtsurkunde in bar und einen frankierten Rückumschlag bei. 
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen:


    Die Eltern mit tunesischer oder doppelter Staatsbürgerschaft werden dazu aufgefordert, ihre tunesischen Ausweispapiere (gültiger tunesischer Personalausweis oder Reisepass) vorzuweisen.

    Bei Personen, die in unserem Konsularbezirk geboren sind, volljährig sind und deren Geburt nicht in unsere Standesamtsregister eingetragen worden ist, muss der Vater des Kindes eine Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit seines Kindes beim Justizministerium in Tunesien ausstellen lassen, um die Geburt in unsere Standesamtsregister eintragen zu lassen.


  • Geburtsurkunde


    Voraussetzungen:


    • Der/die Antragstellende muss im Personenregister des tunesischen Konsulats in München gelistet sein. 
    • Nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene können die Ausstellung einer Geburtsurkunde nur unter Vorlage eines Familienbuches beantragen.
    • Eintragung der Geburt muss im tunesischen Konsulat erfolgt sein.

    Erforderliche Unterlagen:


    • tunesischer Personalausweis oder Reisepass
    • Für nicht in Bayern/Baden-Württemberg Geborene: Familienbuch
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen: 


    Im Falle der Ausstellung auf Vorlage des Familienbuches kann die ausgestellte Geburtsurkunde nicht als Original anerkannt werden. 

    Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.


  • Familienbuch


    Voraussetzungen:


    • Einer der Eheleute besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit.
    • Die Ehe muss in den Registern des Tunesischen Konsulats in München eingetragen worden sein oder wurde im Tunesischen Konsulat in München geschlossen.


    Einzureichende Dokumente:


    • Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate
    • Aktuelle tunesische Geburtsurkunde beider Ehepartner im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als drei Monate, nach Datum der Eheschließung ausgestellt)
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Sterbeurkunden der vor der Ehe verstorbenen Kinder
    • Jeweils ein (1) Passfoto der beiden Ehepartner
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen: 


    Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.


  • Ehefähigkeitszeugnis


    Voraussetzungen:


    • Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
    • Der Antragstellung darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.

    Einzureichende Dokumente:


    • Gültiger Reisepass oder tunesischer Personalausweis des/der Antragstellenden
    • Geburtsurkunde im Original, nicht älter als 3 Monate
    • Elterliche Bescheinigung für Minderjährige 
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen:


    Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.


  • Staatsangehörigkeitsnachweis


    Bedingungen für die Ausstellung:


    • Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft
    • Der/die Antragstellende ist in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) wohnhaft
    • Konsularische Anmeldung

    Erforderliche Unterlagen: 


    • Aktuelle Geburtsurkunde im Original, nicht älter als drei Monate (entfällt für Personen, deren Geburt in unseren Standesamtsregistern eingetragen ist).
    • Kopie des tunesischen Reisepasses oder Personalausweises für Staatsangehörige über 18 Jahre.
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen:


    Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.



  • Ehescheidung


    Für die Wirksamkeit einer deutschen Ehescheidung im tunesischen Rechtsbereich muss das deutsche Scheidungsurteil durch das zuständige tunesische Gericht in einem förmlichen Anerkennungsverfahren bestätigt werden.



    Bedingungen für die Anerkennung des Scheidungsurteils in Tunesien:


    • Unterschriftenbeglaubigung der in Bayern oder Baden-Württemberg ausgestellten Scheidungsunterlagen über das bayrische oder baden-württembergische Landgericht (bitte mit dem Vermerk „nicht Apostille“ beantragen)
    • Vorweis eines tunesischen Personalausweises oder Reisepasses 
    • Vorweis eines Auszugs aus dem Geburtenregister (nicht älter als drei Monate), ausgestellt im Namen des Antragstellers.

    Weitere Schritte:


    • Überbeglaubigung der Unterschriften über das tunesische Konsulat (Gebührenübersicht)
    • Ausstellung eines Unbedenklichkeitsnachweises „certificat de non-appel d’un jugement de divorce“ vom tunesischen Konsulat (Gebührenübersicht)
    • Vorweis eines Auszugs aus dem Geburtenregister (nicht älter als drei Monate), ausgestellt im Namen des Antragstellers.

    In einem letzten Schritt muss die zuständige  tunesische Justizbehörde das ausländische Scheidungsurteil unter Vorlage der Überbeglaubingung und des "certificat de non-appel" per Exequatur anerkennen.


    Anmerkungen:


    Gebühr muss in bar entrichtet werden. Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden. Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen. 


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