Andere Services

Andere Services

  • Beglaubigung deutscher Dokumente

     

    Bedingungen für die Ausstellung:


    • Der Inhalt des Dokumentes darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder Dritten schaden.

    Erforderliche Unterlagen: 


    • Das Originaldokument (deutschsprachiges Dokument vom Landgericht beglaubigt)
    • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
    • Im Falle der postalischen Zustellung: adressierter und frankierter Rückumschlag
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen:


    Deutsche Dokumente müssen erst vom Landgericht (bitte mit dem Vermerk „nicht Apostille“ beantragen)  bzw. der IHK Bayern/Baden-Württemberg beglaubigt werden und danach zur Beglaubigung der Unterschrift an unsere Abteilungen übergeben werden.

    Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.



  • Beglaubigte Abschriften

     Bedingungen für die Ausstellung:


    • Der Inhalt des Dokumentes darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder Dritten schaden.

    Erforderliche Unterlagen: 


    • Das Originaldokument und Kopien
    • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
    • Gebühren (Herunterladen)

    Anmerkungen:


    Für Personen, die als Studierende im Konsularbezirk des Tunesischen Konsulats in München (Bayern und Baden-Württemberg) immatrikuliert sind, sind beglaubigte Abschriften für Dokumente mit Bezug zu ihrem Studium (Notenauszüge, Bescheinigungen, Praktika etc.) kostenlos.


Share by: