Bedingungen für die Ausstellung:
Erforderliche Unterlagen:
Anmerkungen:
Deutsche Dokumente müssen erst vom Landgericht (bitte mit dem Vermerk „nicht Apostille“ beantragen) bzw. der IHK Bayern/Baden-Württemberg beglaubigt werden und danach zur Beglaubigung der Unterschrift an unsere Abteilungen übergeben werden.
Für die Verarbeitung postalischer Anträge müssen die Bearbeitungsgebühr in bar und ein frankierter Rückumschlag beiliegen.
Bedingungen für die Ausstellung:
Erforderliche Unterlagen:
Anmerkungen:
Für Personen, die als Studierende im Konsularbezirk des Tunesischen Konsulats in München (Bayern und Baden-Württemberg) immatrikuliert sind, sind beglaubigte Abschriften für Dokumente mit Bezug zu ihrem Studium (Notenauszüge, Bescheinigungen, Praktika etc.) kostenlos.