Für die Erstausstellung und Erneuerung eines Reisepasses ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bedingungen für die Ausstellung:
Erforderliche Unterlagen:
Anmerkungen:
Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Minderjährige ist die persönliche Anwesenheit sowie die Anwesenheit des tunesischen Elternteils mit gültigen tunesischen Ausweisdokumenten notwendig. Der Reisepass kann nicht per Auftrag/Vollmacht beantragt werden. Für den Reisepass ist die postalische Antragstellung und Zustellung leider nicht möglich. Die Erstbeantragung eines Reisepasses für Volljährige (über 18 Jahre) muss über tunesische Behörden erfolgen, deshalb ist ein schriftlicher Antrag notwendig, welcher über das Konsulat gestellt werden kann.
Ausser in Ausnahmefällen und unter Vorlage eines entsprechhenden Nachweises, können keine Reisepassanträge ohne Termin bearbeitet werden. Bitte verwenden sie für die Terminvereinbarung unser Online-Terminvereinbarungstool.
Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.
Bedingungen für die Ausstellung:
Erforderliche Unterlagen:
( Laut Gesetz Nr. 93.26 vom 22. März 1993 muss der tunesische Personalausweis in folgenden Fällen erneuert werden: Änderung des Wohnorts - Änderung des Personenstands - Änderung des Berufs - Beschädigung des Personalausweises - Starke Änderung des äußeren Erscheinungsbilds)
- Arabische Geburtsurkunde, nicht älter als 3 Monate
Anmerkungen:
Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Minderjährige ist die persönliche Anwesenheit sowie die Anwesenheit des tunesischen Elternteils mit gültigen tunesischen Ausweisdokumenten notwendig. Der Passantrag kann nicht per Auftrag/Vollmacht beantragt werden. Beim Reisepass ist eine postalische Antragstellung/Zustellung leider nicht möglich.
Ausser in Ausnahmefällen und unter Vorlage eines entsprechhenden Nachweises, können keine Reisepassanträge ohne Termin bearbeitet werden. Bitte verwenden sie für die Terminvereinbarung unser Online-Terminvereinbarungstool.
Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.
Bedingungen für die Ausstellung:
Erforderliche Unterlagen:
( Laut Gesetz Nr. 93.26 vom 22. März 1993 muss der tunesische Personalausweis in folgenden Fällen erneuert werden: Änderung des Wohnorts - Änderung des Personenstands - Änderung des Berufs - Beschädigung des Personalausweises - Starke Änderung des äußeren Erscheinungsbilds)
Anmerkungen:
Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Minderjährige ist die persönliche Anwesenheit sowie die Anwesenheit des tunesischen Elternteils mit gültigen tunesischen Ausweisdokumenten notwendig. Der Passantrag kann nicht per Auftrag/Vollmacht beantragt werden. Bei Reisepässen ist die postalische Antragstellung/Zustellung leider nicht möglich.
Ausser in Ausnahmefällen und unter Vorlage eines entsprechhenden Nachweises, können keine Reisepassanträge ohne Termin bearbeitet werden. Bitte verwenden sie für die Terminvereinbarung unser Online-Terminvereinbarungstool.
Alle Anfragen eines Ersatzausweises unterliegen der Zustimmung der tunesischen Behörden, deshalb ist mit Ausstellungsverzögerungen mehrerer Tage zu rechnen.
Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.