Reisepass (nur mit Termin)

 Reisepass

Für die Erstausstellung und Erneuerung eines Reisepasses ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Zur Terminvereinbarung
  • Erstausstellung eines Reisepasses

     Bedingungen für die Ausstellung:


    • Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
    • Der/die Antragstellende ist in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) wohnhaft.

    Erforderliche Unterlagen: 


    • Antragsformular (Herunterladen) 
    • Auszug aus dem Geburtsregister (internationale Geburtsurkunde im Original) nicht älter als 3 Monate , oder eine tunesische Geburtsurkunde , falls der Antragsteller nicht in Bayern oder Baden-Württemberg geboren ist, nicht älter als 3 Monate
    • Ein aktueller Auszug aus dem Gebustseintrag des Vaters und der Mutter (auf arabischer Sprache für beide tunesische Elternteile)
    • Kopie des Ausweises  und des Reisepasses des Vaters und der Mutter Kopie der aktuellen Meldebescheinigung
    • Kopie der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Reisepasses oder des deutschen Personalausweises
    • Kopie der Arbeitsgenehmigung, der aktuellen Schulbescheinigung (für Kinder über 6 Jahre) oder der Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
    • Notwendigkeit der Vorlage des tunesischen Personalausweises für Staatsangehörige über 18 Jahre, und Kopie 
    • Elterliche Erlaubnis für Kinder unter 18 Jahre (unterschrieben durch ein tunesisches Elternteil)
    • Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
    • Gebühren Kinder/Studierende/Erwachsene (Herunterladen)


    Anmerkungen:


    Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Minderjährige ist die persönliche Anwesenheit sowie die Anwesenheit des tunesischen Elternteils mit gültigen tunesischen Ausweisdokumenten notwendig. Der Reisepass kann nicht per Auftrag/Vollmacht beantragt werden. Für den Reisepass ist die postalische Antragstellung und Zustellung leider nicht möglich. Die Erstbeantragung eines Reisepasses für Volljährige (über 18 Jahre) muss über tunesische Behörden erfolgen, deshalb ist ein schriftlicher Antrag notwendig, welcher über das Konsulat gestellt werden kann.

    Ausser in Ausnahmefällen und unter Vorlage eines entsprechhenden Nachweises, können keine Reisepassanträge ohne Termin bearbeitet werden. Bitte verwenden sie für die Terminvereinbarung unser Online-Terminvereinbarungstool.

    Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.


  • Erneuerung eines Reisepasses

     Bedingungen für die Ausstellung:


    • Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
    • Der/die Antragstellende ist in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) wohnhaft.

    Erforderliche Unterlagen: 


    • Antragsformular (Herunterladen)
    • Alter Reisepass im Original und als Kopie, bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate gültig
    • Im Falle einer konsularischen Erstanmeldung oder Adressänderung: Original und Kopie der Meldebescheinigung für das laufende Jahr
    • Original und Kopie der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Reisepasses oder des deutschen Personalausweises
    • Original und Kopie des tunesischen Personalausweises für Volljährige

    ( Laut Gesetz Nr. 93.26 vom 22. März 1993 muss der tunesische Personalausweis in folgenden Fällen erneuert werden: Änderung des Wohnorts - Änderung des Personenstands - Änderung des Berufs - Beschädigung des Personalausweises - Starke Änderung des äußeren Erscheinungsbilds)

    - Arabische Geburtsurkunde, nicht älter als 3 Monate 

    • Für Minderjährige, die nicht in Bayern oder Baden-Württemberg geboren sind: Geburtsurkunde, nicht älter als 3 Monate
    • Arbeitsbescheinigung für die Eintragung des Berufes, aktuelle Schulbescheinigung oder der Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
    • Für freie Berufe, eine aktuelle Bescheinigung ausgestellt von der IHK
    • Elterliche Erlaubnis für Kinder unter 18 Jahren (unterschrieben durch ein tunesisches Elternteil) (Herunterladen)
    • Notwendigkeit der Vorlage des tunesischen Personalausweises für Staatsangehörige über 18 Jahre, und Kopie 
    • Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
    • Gebühren Kinder/Studierende/Erwachsene (Herunterladen)

    Anmerkungen:


    Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Minderjährige ist die persönliche Anwesenheit sowie die Anwesenheit des tunesischen Elternteils mit gültigen tunesischen Ausweisdokumenten notwendig. Der Passantrag kann nicht per Auftrag/Vollmacht beantragt werden. Beim Reisepass ist eine postalische Antragstellung/Zustellung leider nicht möglich. 

    Ausser in Ausnahmefällen und unter Vorlage eines entsprechhenden Nachweises, können keine Reisepassanträge ohne Termin bearbeitet werden. Bitte verwenden sie für die Terminvereinbarung unser Online-Terminvereinbarungstool.

    Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.


  • Passausstellung bei Verlust oder Beschädigung (Duplicata)

     Bedingungen für die Ausstellung:


    • Der/die Antragstellende besitzt die tunesische Staatsbürgerschaft.
    • Der/die Antragstellende ist in unserem Konsularbezirk (Bayern oder Baden-Württemberg) wohnhaft.

    Erforderliche Unterlagen: 


    • Antragsformular (Herunterladen) 
    • Bescheinigung über den Verlust (ausgestellt von der örtlichen Polizei) oder der beschädigte Reisepass
    • Ein persönlich verfasster, an das Innenministerium gerichteter Antrag
    • Im Falle einer Erstimmatrikulierung oder Adressänderung: Original und Kopie der Meldebescheinigung für das laufende Jahr
    • Drei (3) aktuelle biometrische Passfotos
    • Kopie des Reisepasses
    • Aktuelle Schulbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung
    • Notwendigkeit der Vorlage des tunesischen Personalausweises für Staatsangehörige über 18 Jahre, und Kopie 

    ( Laut Gesetz Nr. 93.26 vom 22. März 1993 muss der tunesische Personalausweis in folgenden Fällen erneuert werden: Änderung des Wohnorts - Änderung des Personenstands - Änderung des Berufs - Beschädigung des Personalausweises - Starke Änderung des äußeren Erscheinungsbilds)

    • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, des deutschen Reisepasses oder des deutschen Personalausweises
    • Elterliche Erlaubnis für Kinder unter 18 Jahre (unterschrieben durch einen tunesischen Elternteil, anwesend mit aktuellen tunesischen Ausweispapieren) (Herunterladen)
    • Für Minderjährige, die nicht in Bayern oder Baden-Württemberg geboren sind: Geburtsurkunde, nicht älter als 3 Monate
    • Aktuelle Arbeitsbescheinigung für diejenigen, die ihren Beruf in den Reisepass eintragen möchten
    • Für freie Berufe, eine aktuelle Bescheinigung ausgestellt von der IHK
    • Gebühren Kinder/Studierende/Erwachsene (Herunterladen)



    Anmerkungen:


    Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Minderjährige ist die persönliche Anwesenheit sowie die Anwesenheit des tunesischen Elternteils mit gültigen tunesischen Ausweisdokumenten notwendig. Der Passantrag kann nicht per Auftrag/Vollmacht beantragt werden. Bei Reisepässen ist die postalische Antragstellung/Zustellung leider nicht möglich.

    Ausser in Ausnahmefällen und unter Vorlage eines entsprechhenden Nachweises, können keine Reisepassanträge ohne Termin bearbeitet werden. Bitte verwenden sie für die Terminvereinbarung unser Online-Terminvereinbarungstool.

    Alle Anfragen eines Ersatzausweises unterliegen der Zustimmung der tunesischen Behörden, deshalb ist mit Ausstellungsverzögerungen mehrerer Tage zu rechnen.

    Die Gebühren müssen bar entrichtet werden.


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