Eheschließung

Eheschließung


Voraussetzungen:

  • Beide künftigen Eheleute besitzen die tunesische Staatsangehörigkeit (keine doppelte Staatsbürgerschaft).
  • Beide künftigen Eheleute sind volljährig (über 18 Jahre) oder können eine gerichtliche Genehmigung und eine Einverständniserklärung der Mutter/des Erziehungsberechtigten vorweisen.
  • Beiden künftigen Eheleuten darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
  • Anwesenheit zweier erwachsener Trauzeugen mit tunesischer Staatsangehörigkeit.


Einzureichende Dokumente:

  • Für beide Ehepartner: aktuelle Geburtsurkunde (zwecks Heirat) im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als 20 Tage)
  • Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden künftigen Ehepartner
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung der beiden künftigen Ehepartner
  • Aktuelles voreheliches Gesundheitszeugnis für beide künftigen Ehepartner
  • Gerichtliche Genehmigung und Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für Personen unter 18 Jahre
  • Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden volljährigen Trauzeugen
  • Für Witwer und Witwen: Auszug aus der Sterbeurkunde des Ehemannes oder der Ehefrau; für Geschiedene: Ausfertigung des Scheidungsurteils
  • Zwei (2) Fotos der beiden künftigen Ehepartner
  • Gebühren für die Ausstellung aller Ehedokumente (einschließlich Familienbuch, sechs (6) Eheurkunden auf Arabisch und Deutsch sowie die Unterschriftsbeglaubigungen der ehelichen Vermögensregelung), auszurichten in bar. (Herunterladen)

Anmerkung:

Die Festlegung des Hochzeitstermins erfolgt erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen im Konsulat.

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