Voraussetzungen:
- Beide künftigen Eheleute besitzen die tunesische Staatsangehörigkeit (keine doppelte Staatsbürgerschaft).
- Beide künftigen Eheleute sind volljährig (über 18 Jahre) oder können eine gerichtliche Genehmigung und eine Einverständniserklärung der Mutter/des Erziehungsberechtigten vorweisen.
- Beiden künftigen Eheleuten darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
- Anwesenheit zweier erwachsener Trauzeugen mit tunesischer Staatsangehörigkeit.
Einzureichende Dokumente:
- Für beide Ehepartner: aktuelle Geburtsurkunde (zwecks Heirat) im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als 20 Tage)
- Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden künftigen Ehepartner
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung der beiden künftigen Ehepartner
- Aktuelles voreheliches Gesundheitszeugnis für beide künftigen Ehepartner
- Gerichtliche Genehmigung und Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für Personen unter 18 Jahre
- Kopie des tunesischen Personalausweises der beiden volljährigen Trauzeugen
- Für Witwer und Witwen: Auszug aus der Sterbeurkunde des Ehemannes oder der Ehefrau; für Geschiedene: Ausfertigung des Scheidungsurteils
- Zwei (2) Fotos der beiden künftigen Ehepartner
- Gebühren für die Ausstellung aller Ehedokumente (einschließlich Familienbuch, sechs (6) Eheurkunden auf Arabisch und Deutsch sowie die Unterschriftsbeglaubigungen der ehelichen Vermögensregelung), auszurichten in bar.
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Anmerkung:
Die Festlegung des Hochzeitstermins erfolgt erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen im Konsulat.