Eintragung einer Ehe
Voraussetzungen:
- Eine/r der beiden Ehepartner besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit.
- Beiden Parteien darf kein gesetzlicher Hinderungsgrund entgegenstehen.
- Die Ehe muss nach deutschem Recht geschlossen worden sein.
- Die Eheschließung muss in unserem Konsularbezirk (Bayern und Baden-Württemberg) erfolgt sein.
Einzureichende Dokumente:
- Formular zur Eintragung der Ehe auf Arabisch (Herunterladen)
- Kopie der Personalausweise oder Reisepässe beider Ehepartner
- Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt
- Geburtsurkunden der beiden Ehepartner im Original, nicht älter als drei Monate
- Wenn möglich: Kopie des Familienbuches
Anmerkungen:
Nach der Eintragung der Eheschließung können die Ausstellung einer Eheurkunde und des Familienbuches beantragt werden.
Diese Dienstleistung kann postalisch beantragt werden.